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Porsche Abgasmanipulation
Im ersten offiziell bekannt gewordenen Urteil verurteilte das für den Fahrzeug-Hersteller heimische Landgericht Stuttgart den Sportwagenhersteller zur Erstattung des Kaufpreises in Höhe von 60.000 Euro.
Es ging um einen Cayenne der Schadstoffklasse 6. Das Gericht wirft Porsche vor, aus Profitgier die Abgasanlage manipuliert zu haben (Urt. v. 25.10.2018, Az. 6 O 175/17).
Zuvor wurde Porsche bereits vom LG Kiel zum Schadensersatz wegen einer illegalen Abschalteinrichtung verurteilt. Das Landgericht Dortmund hat dies mit Urteil vom 15. Januar 2019 (Az.: 12 O 262/17) nun nochmals bestätigt.
In der aktuellen Situation macht es vor diesen Hintergrund natürlich Sinn, den betroffenen Porsche-Diesel zurückzugeben und sich den Kaufpreis erstatten zu lassen.
Die Wertverluste, die durch die bekannt gewordene Manipulation eintreten, sind immens.
Auch Porsche hat seine Diesel-Kunden betrogen – so viel steht fest. Die Porsche AG musste daher bereits Ende 2017 europaweit 22.000 Porsche Cayenne 3,0 TDI V6, Schadstoffklasse 6) zurückrufen. Der Macan TDI und über 6000 Cayenne mit 4,2 Liter-TDI-Motor sowie das Panamera-Modell sollten diesem Rückruf noch folgen. Sollten sich die Verdachtsmomente gegen weitere Motoren, insbesondere der Schadstoffklasse 5 erhärten, drohen weitere Rückrufaktionen. Die Rückrufaktionen wurden vom Bundesverkehrsminister angeordnet und geschehen nicht freiwillig. Zulassungsverbote für Porsche-Modelle stehen im Raum und erhebliche Wertverluste der Fahrzeuge waren bereits auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu verzeichnen.
Was aber besonders brisant ist: Das Software-Update führt nach den jüngsten Erkenntnissen und den Erfahrungen im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal zu folgenschweren Problemen mit dem Fahrzeug: Versottung des AGR-Ventils, Leistungsverlust, Steigender Kraftstoffverbrauch, Motor-Ruckeln (u.v.m.) sind die Folgen des angeblich „unbedenklichen“ Software-Updates des Herstellers.
Nicht nur für die Porsche-Besitzer, sondern auch für alle anderen vom Diesel-Skandal betroffenen Fahrzeughalter, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen eine Nachrüstung hat und wie hoch der Wertverlust des betroffenen Fahrzeugs ist. Wer derzeit einen gebrauchten Diesel verkaufen möchte, muss in den meisten Fällen enorme Abschläge in Kauf nehmen, wenn er überhaupt noch einen Käufer findet. Der Gebrauchtwagenmarkt ist eingebrochen und die Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen nimmt täglich ab; zumal nach der Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts auch EURO 6 Diesel nun von deutschen Großstädten ausgeschlossen werden dürfen.
Neben der Rückabwicklung des Kaufvertrags kann auch der Widerruf des Autokredits ein erfolgsversprechender Weg sein, sein Auto zurückzugeben; gerade für all diejenigen, die derzeit noch über keine Rechtsschutzversicherung verfügen.
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Die meisten (Finanzierungs- und Leasing) Verträge diverser Autobanken sind nach unserer Erkenntnis fehlerhaft. Dies führt zu einem sog. „ewigen Widerrufsrecht“ für den Verbraucher. Das heißt, der betroffene Bankkunde kann seinen Darlehens- oder Leasingvertrag auch noch mehrere Jahre nach dem Vertragsschluss widerrufen mit der Folge, dass er alle gezahlten Raten – und sogar die Anzahlung – von der Bank zurückfordern kann.
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